Die Fristen für die spätmöglichste Abgabe entsprechender Erklärungen sind, bedingt durch die Corona-Krise, mehrfach verlängert worden. Sofern die Erklärungen von einem steuerlichen Berater erstellt werden, gelten abweichende Abgabefristen, wie folgt:
2021 bis 31.08.2023
2022 bis 31.07.2024
2023 bis 02.06.2025
2024 bis 30.04.2026